Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht bietet den rechtlichen Rahmen für den Schutz von Eigentum, Vermögen, Gesundheit und Leben. Es regelt die Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsgesellschaften und umfasst eine Vielzahl von Fragestellungen, die sich im Schadensfall oder bei der Vertragsgestaltung ergeben. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite, um Ihre Interessen als Versicherungsnehmer zu schützen und durchzusetzen – sei es im Bereich der Sach- oder Personenversicherung.
Schwerpunkte des Versicherungsrechts
Beratung und Vertragsgestaltung
Wir prüfen und gestalten Versicherungsverträge, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen bestmöglich abgesichert sind. Unsere Beratung deckt sowohl Sachversicherungen, wie Gebäude- oder Inhaltsversicherungen, als auch Personenversicherungen, wie Kranken-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen, ab.
Schadenregulierung
Im Schadensfall unterstützen wir Sie bei der Schadensmeldung und sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche schnell und vollständig von der Versicherung reguliert werden. Dabei übernehmen wir die Kommunikation mit der Versicherungsgesellschaft und klären alle rechtlichen Details.
Leistungsansprüche bei Personenversicherungen
Ob bei Berufsunfähigkeit, Unfallfolgen oder Streitigkeiten um Krankenversicherungsleistungen – wir setzen Ihre Ansprüche konsequent durch. Unser Ziel ist es, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen, ohne unnötige Verzögerungen oder Kürzungen.
Konfliktlösung und Streitigkeiten
Kommt es zu Auseinandersetzungen mit der Versicherung, etwa aufgrund von Schadenshöhe, Ablehnung von Leistungen oder Kündigung des Vertrags, vertreten wir Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich. Wir kämpfen für eine faire und rechtssichere Lösung.
Vertretung vor Gericht
Sollte eine Einigung außergerichtlich nicht möglich sein, vertreten wir Sie kompetent vor Gericht – von der Klageeinreichung bis hin zu mündlichen Verhandlungen und Berufungsverfahren.
Ihre Ansprechpartner
Dürfen wir Ihnen weiterhelfen?
Unsere
Mandanten
Unsere Mandanten im Versicherungsrecht sind Privatpersonen, die bei Schadensfällen oder Streitigkeiten mit der Versicherung Unterstützung benötigen, ebenso wie Unternehmen, die ihre Vermögenswerte und Mitarbeiter umfassend absichern möchten. Wir vertreten Versicherungsnehmer in unterschiedlichen Bereichen, von der Sachversicherung über die Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung bis hin zur Unfallversicherung. Mit unserer langjährigen Erfahrung und Spezialisierung stehen wir Ihnen zuverlässig zur Seite, um Ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen.
Wichtige Fragen rund um das Versicherungsrecht
Was kann ich tun, wenn meine Versicherung eine Leistung verweigert?
Wenn Ihre Versicherung eine Leistung ablehnt, sollten Sie zunächst die Begründung der Ablehnung genau prüfen. Häufig lohnt es sich, Widerspruch einzulegen oder die Entscheidung rechtlich überprüfen zu lassen. Wir unterstützen Sie bei der Analyse des Falls und setzen Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung – außergerichtlich oder gerichtlich – durch.
Wie gehe ich bei einem Schadensfall richtig vor, um meine Ansprüche zu sichern?
Bei einem Schadensfall ist es wichtig, den Schaden unverzüglich der Versicherung zu melden und alle relevanten Unterlagen bereitzustellen, wie Fotos, Rechnungen oder Berichte. Zudem sollten Sie die Vorgaben des Versicherungsvertrags beachten, z. B. zur Schadenminderungspflicht. Wir beraten Sie dabei, welche Schritte erforderlich sind, um Ihre Ansprüche bestmöglich geltend zu machen.
Was kostet die anwaltliche Unterstützung im Versicherungsrecht?
Die Kosten für die anwaltliche Unterstützung hängen vom Umfang des Falls und dem Streitwert ab. In vielen Fällen übernimmt eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten. Wir klären Sie vorab transparent über die voraussichtlichen Kosten auf und prüfen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung einspringt.