Miet- und Wohneigentumsrecht

Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht regelt zentrale rechtliche Fragen, die das Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern sowie Wohnungseigentümern und Eigentümergemeinschaften betreffen. Es ist geprägt von umfangreichen gesetzlichen Regelungen und einer Vielzahl von Einzelfallentscheidungen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie mit umfassender Expertise, um Konflikte zu vermeiden, Rechte durchzusetzen und rechtssichere Lösungen zu finden.

Schwerpunkte des Miet- und Wohneigentumsrechts

Mietrecht: Beratung und Prozessführung

Wir vertreten sowohl Vermieter als auch Mieter und kennen die rechtlichen Besonderheiten aus beiden Perspektiven. Unsere Tätigkeit umfasst Themen wie Kündigungen, Räumungsstreitigkeiten, Mietminderungen, Nebenkostenabrechnungen und Schönheitsreparaturen. Ziel ist es, Streitigkeiten frühzeitig zu klären und durch präventive Beratung langfristige Konflikte zu vermeiden.

Wohnungseigentumsrecht: Eigentümerversammlungen und Beschlussanfechtung

Die Eigentümerversammlung ist ein zentrales Entscheidungsgremium, in dem wichtige finanzielle und rechtliche Verpflichtungen beschlossen werden. Wir beraten Sie zu Beschlussfassungen, prüfen deren Rechtmäßigkeit und vertreten Ihre Interessen bei der Anfechtung unzulässiger Beschlüsse.

Vertragsgestaltung und Prüfung

Wir prüfen und erstellen rechtssichere Mietverträge sowie Regelungen im Wohnungseigentumsrecht. Klare vertragliche Vereinbarungen helfen, Missverständnisse zu vermeiden und bieten eine verlässliche Grundlage für alle Beteiligten.

Vertretung vor Gericht

Sollten außergerichtliche Maßnahmen nicht zum Erfolg führen, vertreten wir Sie in gerichtlichen Verfahren. Von der Einreichung der Klage bis zur mündlichen Verhandlung übernehmen wir Ihre Prozessführung kompetent und zielorientiert.

Beratung von Verwaltern und Eigentümergemeinschaften

Wir unterstützen Verwalter und Wohnungseigentümergemeinschaften in allen rechtlichen Fragen, etwa bei der Erstellung von Hausordnungen, der Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums oder der Klärung von Ansprüchen gegenüber Dritten.

Vorträge und Schulungen

Rechtsanwalt Handke bietet praxisnahe Vorträge und Schulungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht an, die auf die individuellen Bedürfnisse und Themenwünsche der Teilnehmer zugeschnitten sind.

Ihre Ansprechpartner

Dürfen wir Ihnen weiterhelfen?

Unsere
Mandanten

Unsere Mandanten im Miet- und Wohnungseigentumsrecht sind Vermieter und Mieter, die rechtliche Unterstützung bei Mietstreitigkeiten, Kündigungen oder Nebenkostenabrechnungen suchen. Ebenso zählen Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen zu unseren Mandanten, die bei Beschlussanfechtungen, Eigentümerversammlungen oder der Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums Unterstützung suchen. Mit unserer fachlichen Expertise und praxisnahen Beratung stehen wir Ihnen in allen Belangen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts zur Seite.

Wichtige Fragen rund um das Miet- und Wohneigentumsrecht

Wann darf ein Vermieter einem Wohnraummieter kündigen?

Ein Vermieter kann einem Wohnraummieter nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen, wie z. B. Eigenbedarf, Zahlungsverzug oder schwerwiegenden Vertragsverletzungen. In jedem Fall muss eine Kündigung bestimmte Formalia einhalten, z.B. schriftlich erfolgen. Wir prüfen, ob die Kündigung rechtlich wirksam ist und unterstützen Sie, Ihre Rechte durchzusetzen – als Vermieter oder Mieter.

Was kann ich tun, wenn ich mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden bin?

Falls die Nebenkostenabrechnung unklar oder fehlerhaft erscheint, haben Mieter das Recht, diese zu prüfen. Sie können Einsicht in die zugrunde liegenden Belege verlangen. Wir helfen Ihnen, die Abrechnung zu analysieren, Fehler aufzudecken und Ihre Ansprüche – z. B. Rückzahlungen – geltend zu machen.

Welche Rechte habe ich als Wohnungseigentümer bei unzulässigen Beschlüssen der Eigentümerversammlung?

Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Beschluss der Eigentümerversammlung rechtswidrig ist, können Sie diesen vor Gericht anfechten. Dabei müssen gesetzlich vorgeschriebene Fristen – in der Regel ein Monat – eingehalten werden. Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Prüfung und Anfechtung solcher Beschlüsse, um Ihre Interessen zu wahren.