Dr. jur. Martin Stracke
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Medizinrecht
dr.m.stracke@stracke-boedding.de
Mitarbeiterinnen Notariat
Fr. Pfalzgraf
Durchwahl 0251-21075-20
Julia.Pfalzgraf@stracke-boedding.de
Notar
Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Ihm sind hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen.
Der Notar ist zuständig für die Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen und Fotokopien.
Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften – z.B. Grundstückskaufvertrag oder die Gründung einer GmbH – ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben. Daneben berät der Notar zu rechtlichen Themen.
Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung eines Notars insbesondere in folgenden Bereichen:
- Immobilien:
Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden - Ehe, Partnerschaft und Familie:
Ehevertrag, Partnerschaftsvertrag, Adoption - Erbe und Schenkung:
Testamente und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erfolge, Schenkungsvertrag, Testamentsvollstreckung - Unternehmen:
Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Handelsregisteranmeldungen - Vorsorgevollmacht:
Betreuungsverfügung, Patientenverfügung - Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation:
Scheidungsvereinbarung, Nachlassauseinandersetzung, Errichtung vollstreckbarer Urkunden, Schlichtungs- und Schiedstätigkeit
Der Notar muss nach § 17 der Bundesnotarordnung die nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren erheben.
Zum Notar ist Rechtsanwalt Dr. Martin Stracke in unserer Kanzlei bestellt. Er steht Ihnen in den oben genannten Tätigkeitsfeldern gerne zur Verfügung.